1. Seitenkopf

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1.5 Infolayer

 
Rund 32% des Gemeindegebietes ist Wald. Durch das gut ausgebaute Fuss- und Radwegnetz gelangen Sie an Ihre Oase der Ruhe und können an den Grillständen, bei den Bächen und auf den zahlreichen Sitzbänken hervorragend Kraft auftanken.

1.6 Breadcrumb

2. Todesfall

Bestattungsamt


Telefon:
Fax:
E-Mail:

Sekretärin:
E-Mail:


044 838 40 65
044 838 40 70
gemeinde@nuerensdorf.ch

Sheila Marsella
sheila.marsella@nuerensdorf.ch


Bestattungen

Ein Todesfall muss innert 2 Tagen dem Bestattungsamt des Todesortes gemeldet werden. Für die Bestattung ist das Bestattungsamt des Wohnortes zuständig. Sollte ein Todesfall am Wochenende oder an einem Feiertag eintreten, wenden Sie sich an Ihren Hausarzt oder den Notfallarzt, er gibt Ihnen Auskunft über Aufbahrung und Transport. Ausserhalb der Bürozeit kann nach Ausstellung der ärztlichen Todesbescheinigung die Einsargung und der Transport zum Friedhof oder ins Krematorium auch direkt bei der hiefür zuständigen Firma H. Gerber, Lindau, Tel. 052 355 00 11, angefordert werden.

Melden Sie sich am folgenden Werktag auf dem Bestattungsamt (Tel. 044 838 40 65). Dort wird gemeinsam die Bestattung vereinbart. Mitzubringen sind die ärztliche Todesbescheinigung, das Familienbüchlein, Niederlassungsbewilligung, usw.


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3 Zweite Spalte

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