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2. Massnahmen
Solaranlage auf dem Garderobengebäude beim Fussballplatz
Die thermische Solaranlage auf dem Garderobengebäude beim Fussballplatz an der Hatzenbühlstrasse 51 konnte anfangs Juli 2008 in Betrieb genommen werden. Das Garderobengebäude ist dafür prädestiniert, da der grösste Warmwasserbedarf während des Trainingsbetriebes in den sonnenintensiven Monaten besteht.
Die Absorberfläche der Kollektoren beträgt total 15 m2 und erhitzt das Wasser im 1350 Liter umfassenden Boiler. Der Gemeinderat hofft, dass durch die Installation der Solaranlage jährliche Stromkosten von rund Fr. 2'000.-- eingespart werden können.
Energetische Massnahmen beim Mehrfamilienhaus an der Alten Bühlhofstrasse 17, Oberwil
Der Oelbrenner der Gemeindeliegenschaft an der Alten Bühlhofstr. 17 in Oberwil muss noch vor dem Winter ersetzt werden. Die Heizanlage ist mittlerweile rund 20 Jahre alt. Die Reparaturkosten von schätzungsweise Fr. 4'000.00 lohnen sich nicht mehr. Überdies soll aus ökologischen Gründen sowie aufgrund des stark gestiegenen Ölpreises kein Ersatz der alten durch eine neue Ölheizung mehr erfolgen. Eine Bestandesaufnahme der Liegenschaft hat ergeben, dass als Alternative nur eine Pelletsheizung in Kombination mit einer thermischen Solaranlage zur Energiegewinnung in Frage kommen kann. Aus diesen Gründen hat der Gemeinderat am 12. August 2008 den Ersatz durch eine Pelletsheizung und den Einbau einer thermischen Solaranlage bewilligt. Die Baukommission hat die für die Solaranlage in der Kernzone benötigte baurechtliche Bewilligung erteilt. Gestützt auf Art. 9 der Bau- und Zonenordnung sind in der Kernzone "gut gestaltete Solaranlagen" gestattet.
In einem zweiten Schritt hat der Gemeinderat am 24. März 2009 auf Antrag der Arbeitsgruppe Ökologie weitere Massnahmen am Gebäude beschlossen, die den Energieverbrauch um ca. 40 % reduzieren soll. Das ganze Gebäude wird mit Stromsparlampen ausgestattet. Die unnötigen Heizungsradiatoren im Kellergeschoss und Treppenhaus werden entfernt. Zusätzlich wird die aufgrund der thermischen Fotoaufnahmen eruierte Schwachstelle in der Gebäudehülle im Eingangsbereich zum Treppenhaus behoben. Der Eingangsbereich samt Türe wird ersetzt. Gleichzeitig können so auch zusätzliche der Sicherheit der Bewohnerinnen und Bewohner dienende Massnahmen wie Gegensprechanlage, Türschliesser sowie gegen aussen öffnende und somit feuerpolizeilich korrekt angeschlagene Türe getroffen werden. Weiter werden die elektrischen Abluftanlagen erneuert und mit einer Schaltuhr ausgestattet. Bei den Dachfenstern werden Sonnenstoren angebracht und die bereits bestehende Isolation der Kellerdecke verbessert.
Für die Investitionen ist mit Kosten von rund Fr. 29’500.00 zu rechnen. Neben den ökologischen Aspekten dient diese Investition auch der Wirtschaftlichkeit. Die Investitionsrechnung wurde aufgrund der bekannten Daten des bisherigen Ölverbrauchs durchgeführt. Bei einem Verbrauch von durchschnittlich 8

