1. Seitenkopf

1.1 Branding

Zum Seitenanfang

1.2 Hauptnavigation

Zum Seitenanfang

1.3 Metanavigation

Zum Seitenanfang

1.4 Suche

Drucker

Zum Seitenanfang

1.5 Infolayer

 
Mit 505müM scheint die Sonne auch wenn ein Grossteil der Umgebung noch im Nebel steckt. Bei guter Weitsicht hat man von fast überall eine hervorragende Sicht auf die Alpen.
 
Die im 12. Jahrhundert erstellte St. Oswald-Kapelle ist eine äusserst beliebte Heiratskirche. Mit der malerischen Landschaft, dem traumhaften Panorama, der mittelalterlichen Pflästerung und Brunnen sind eine einzigartige Ambiente garantiert.

1.6 Breadcrumb

2. Unterstützungsbeiträge

überkommunale Förderprogramme

Informationen zu überkommunalen Förderprogrammen finden Sie hier:

www.energie.zh.ch

www.dasgebäudeprogramm.ch



Förderung von Solaranlagen

Das Förderprogramm der EKZ wurde per 14. April 2010 eingestellt. Seit dem 15. April 2010 werden Solaranlagen im gesamten Kanton (mit Ausnahme der Stadt Zürich) vom AWEL (Amt für Abfall, Wasser, Engergie und Luft) gefördert.

Information über die Bewilligungspflicht von Solaranlagen finden Sie hier.

Die Gemeinde unterstützt Solaranlagen mit Fr. 1'000.00 pro Anlage, bei grösseren Anlagen bis max. Fr. 2'000.00.

Gesuch

Richtlinien zur Förderung von Solaranlagen

 


Energie-Check

Die Gemeinde Nürensdorf bietet als neue Dienstleistung zwecks Förderung des sparsamen Um­gangs mit Energie eine vergünstigte Energieberatung für Liegenschafteneigentümer gemäss untenstehendem Flyer an. Sie be­teiligt sich daran pro Gebäude/Grundstück mit Fr. 250.00 plus MwSt. Pro Jahr werden max. 50 Energieberatungen vergünstigt.

Mit Beschluss des Gemeinderates vom 25. März 2008 wurde die Arbeitsgruppe „Ökologie in Nürensdorf“ gebildet. Im bereits verabschiedeten Massnahmenkatalog wurde die Idee einer Energie­beratung aufgegriffen. In der Gemeinde Nürensdorf sind rund 50% der Liegenschaften vor 1975 erstellt worden (Durchschnittserstellungsjahr: 1973). Davon muss die Hälfte in den nächsten Jahren saniert werden. Ein Potenzial, dass auch zugunsten der Energieeffizienz genutzt werden sollte. In der Praxis haben die Immobilienbesitzer den Handlungsbedarf weitgehend erkannt und bei Bauvorhaben würde gerne eine Energieberatung in Anspruch genommen. Als Hürde erweist sich oft die Suche nach einem geeigneten Energieberater, der Erstellung eines klaren Aufgabenkataloges sowie man­gelnde Kostentransparenz. Die öffentliche Hand kann durch eine unabhängige Energieberatung die Erneuerung des Liegenschaftenbestandes in der Gemeinde wesentlich unterstützen. Damit wird ein aktiver Beitrag zum Umweltschutz geleistet.

Die Firma Stratego4, Egg, welche sich bei der Submission für die Aktion „Wärmebild“ durchgesetzt hatte und damit die Gemeinde Nürensdorf bestens kennt, bietet eine umfassende Energieberatung an. Die Qualität der Energieberatung hat die Arbeits­gruppe anhand eines Auftrages geprüft. Stratego4 hat den Auftrag zur vollen Zufriedenheit der Arbeitsgruppe ausgeführt. Dabei überzeugte die ganzheitliche und lang­fristige Betrachtung des Objektes. Die ökologischen und ökonomischen Ansprüche wurden optimal eruiert und sorgfältig abgewogen. Die Energieberatung erfolgt durch den Firmeneigentümer Heinrich D. Uster, Architekt FH / Planer NDS/SFU / Betriebswirtschafter FH. Wichtig erscheint auch die offensichtlich bestehende Unabhängigkeit der Firma Stratego4 von Verbindungen zu Anbietern von Produkten am Markt.

Die Arbeitsgruppe "Ökologie" hat verschiedenen Varianten der Subventionierung von Energieberatungen geprüft und kommt zum Schluss, dass ein einheitlicher Energiecheck zu einem Pauschalpreis die beste Lö­sung ist. Werden über den Energiecheck hinaus weitere Beratungen ge­wünscht, kann dies im Auftragsverhältnis zwischen dem Energieberater und dem Auftraggeber auf dessen Kosten erfolgen. Ein zusätzlicher Anspruch auf einen Beitrag der Gemeinde besteht nicht. Pro Liegenschaft kann nur einmal ein vergünstigter Energiecheck beansprucht werden.

Einen Anspruch auf Beratung haben Grundeigentümer, die ein konkretes Bauvorhaben nachweisen können. Der Nachweis ist gegeben, wenn auf dem Bausekretariat bereits ein Bauvorhaben be­sprochen oder ein Baugesuch eingereicht worden ist. Ferner kann das Interesse durch den Nach­weis einer renovationsbedürftigen Zentralheizung, der Gebäudehülle, Fenstersanierung etc. oder die Teilnahme an der Aktion „Wärmebild“ erbracht werden. Über den Anspruch auf eine vergünstigte Energieberatung entscheidet der Gemeindepräsident auf Antrag des Bausekretärs. Die Energiebe­ratung ist vorerst auf 50 Beratungen pro Jahr zu beschränken.

Bei Fragen steht Ihnen Bausekretär Christian Meierhans als Umweltbeauftragter der Gemeinde Nürensdorf unter 044 838 40 67 oder christian.meierhans@nuerensdorf.ch gerne zur Verfügung.

Den Flyer finden Sie unter hier.


Aktion Wärmebild

(Anmeldefrist abgelaufen)

Im Rahmen der Energieaktivitäten der Gemeinde Nürensdorf wird die "Aktion Wärmebild" durchgeführt. Spezialisten sind zwischen Mitte Januar und anfangs März 2009 mit einer Infrarot-Kamera unterwegs. Die Wärmebilder verdeutlichen energetische Schwachstellen und zeigen Ihnen einen allfälligen Handlungsbedarf auf. Die weiteren Informationen können Sie dem untenstehenden Flyer entnehmen. Durch den Sammelauftrag wird ein solcher Service den Bewohnerinnen und Bewohner von Nürensdorf zu vernünftigen Konditionen angeboten.

Die Anmeldefrist ist per Ende 2008 abgelaufen.

Zeitplan:

09.10.2008 erste Information im Internet / Auflage im Gemeindehaus
30.10.2008 Publikation im Dorfblitz
27.11.2008 Publikation im Dorfblitz
Ende Nov. 2008 Versand der Flyer und eines Schreibens des Gemeinderates zusammen mit der Abrechnung der Liegenschaftenabgaben
31.12.2008 Abgabefrist Anmeldungen
Jan.-März 2009 Aufnahmen / Auswertung



Zum Seitenanfang

3 Zweite Spalte

Zum Seitenanfang