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1.5 Infolayer

 
Nürensdorf verfügt über traditionelle Dorfkerne, in die Landschaft eingebettete Einfamilienhausquartiere sowie moderne Wohngebiete mit Mehrfamilienhäusern.
Obwohl sich grosse urbane Zentren wie Kloten, Zürich und Winterthur nur einige Kilometer entfernt befinden, ist Nürensdorf noch sehr ländlich und naturnah.

1.6 Breadcrumb

2. Bauabteilung

  • Baubewilligungsverfahren
  • Bewilligungspflicht von Solaranlagen
  • Grundbuchvermessung
  • Baupolizei
  • Wichtige Adressen
  • Land- / Forstwirtschaft
  • Bauwesen und Raumplanung


    Telefon 044 838 40 67
    Fax 044 838 40 70
       
    Sekretär Christian Meierhans
    E-Mail christian.meierhans@nuerensdorf.ch

    Baubewilligungsverfahren

    Bewilligungspflicht

    Bewilligungspflichtig sind die Erstellung neuer und die bauliche Veränderung bestehender Gebäude und gleichgestellter Bauwerke. Eine baurechtliche Bewilligung ist namentlich nötig für: die Erstellung neuer oder die bauliche Veränderung bestehender Gebäude und gleichgestellter Bauwerke; Bodenfläche 2 m, grösste Höhe 1,5 m überschritten Nutzungsänderungen bei Räumlichkeiten und Flächen denen baurechtliche Bedeutung zukommt (wenn z.B. Estrich- oder Kellerräume zu Wohn-, Schlaf- oder Arbeitsräumen umgewandelt werden sollen) die Unterteilung von Grundstücken nach Erteilen einer baurechtlichen Bewilligung oder nach erfolgter Überbauung Geländeveränderungen die nicht im Zusammenhang mit anderen bewilligungspflichtigen Bauvorhaben stehen und 1,0 m Höhe oder 500 m2 Fläche überschreiten. Mauern und Einfriedungen höher als 80 cm Fahrzeugabstellplätze, Werk- und Lagerplätze Aussenantennen über 80 cm (in allen Richtungen gemessen) Reklameanlagen, wenn 1/4 m2 Fläche überschritten wird Abbruch von Gebäuden in Kernzonen

    Baugesuche

    Baugesuche sind an die Baukommission, 8309 Nürensdorf, mit den erforderlichen Unterlagen einzureichen. Baugesuche sind in der Regel mit speziellem Formular in dreifacher Ausfertigung einzureichen und haben alle erforderlichen Unterlagen zu enthalten.

    Vorprüfung

    Eingehende Gesuche werden von der örtlichen Baubehörde und den kantonalen Fachstellen auf ihre Vollständigkeit geprüft. Allfällige Änderungen oder Ergänzungen der Unterlagen werden innerhalb von drei Wochen beim Gesuchsteller nachgefordert (§ 313 PBG).


    Publikation und Aussteckung

    Das Bauvorhaben ist durch die Bauherrschaft auszustecken und wird durch die Gemeinde publiziert und während 20 Tagen öffentlich aufgelegt (§§ 311 und 314 PBG). Die Publikation erfolgt jeweils am Freitag im Zürcher Unterländer sowie im Amtsblatt des Kantons Zürich. Die Unterlagen liegen im 1. Stock des Gemeindehauses auf.

    Wer Ansprüche aus der Baugesetzgebung wahrnehmen will, hat innerhalb der 20-tägigen Auflagefrist beim Bauamt schriftlich (aus Beweisgründen am besten per Einschreiben) um die Zustellung des Bauentscheides nachzusuchen. Der Entscheid wird dem Gesuchsteller zugestellt, sobald die Baukommission über das Bauvorhaben entschieden hat. Gegen den baurechtlichen Entscheid kann der Gesuchssteller innert 30 Tagen rekurrieren. Die Zustellung des Bauentscheides kostet in der Gemeinde Nürensdorf Fr. 35.—.


    Verfahrensarten und Fristen

    Nach Ablauf der Vorprüfung wird das Gesuch, je nach Art, Lage und Umfang, entweder im ordentlichen Verfahren oder im Anzeigeverfahren behandelt.

    Im ordentlichen Verfahren (§ 319 - 321 PBG) treffen die Bewilligungsbehörden ihre Entscheide in der Regel innert zwei Monaten seit der Vorprüfung. Bei Neubauten und grösseren Umbauvorhaben steht eine Zeitspanne von vier Monaten seit der Vorprüfung zur Verfügung. Das Anzeigeverfahren (§§ 13 - 18 BVV) kann für Bauvorhaben von untergeortneter Bedeutung angewendet werden sofern keine Interessen Dritter berührt werden. Das Bauvorhaben muss im Anzeigeverfahren weder ausgesteckt noch publiziert werden. Die Behandlungsfrist beträgt 30 Tage nach Abschluss der Vorprüfung.

    Baubewilligung

    Stehen dem Bauvorhaben keine planungs-, bau- und umweltrechtlichen Hindernisse entgegen, ist es zu bewilligen. Die Baubewilligung kann Auflagen, Bedingungen oder Befristungen enthalten (§§ 319 - 311 PGB). Gleichzeitig mit der Baubewilligung werden auch die allfällig notwendigen kommunalen und kantonalen Zusatzbewilligungen durch die Gemeinde eröffnet.


    Gültigkeit der Bewilligung

    Mit der Bauausführung muss innert drei Jahren, nach Ablauf der letzten Rechtsmittelfrist, begonnen werden (§§ 319 - 321 PBG).


    Baugebühren

    Die Baugebühren werden in unserer Gemeinde als Grundbetrag (Pauschale je nach Gebäudetyp) und Zuschlag (als Pauschale unter Berücksichtigung des Kontrollaufwandes) verrechnet. Ein Auszug aus den Ausführungsbestimmungen zur Verordnung über die Gebühren der Gemeindebehörden kann unter dem Titel Formulare bestellt werden.


    Downloads


    Bewilligungspflicht von Solaranlagen

    Anlagen zur Nutzung von Sonnenenergie sind von der Bewilligungspflicht befreit: Auf Dächern (nicht aber im Freien) in Bauzonen, soweit sie 35 m2 nicht überschreiten und eine zusammenhängende, die übrige Dachfläche um höchstens 10 cm überragende Fläche bilden. Solche Anlagen sind jedoch bewilligungspflichtig in Kernzonen sowie im Geltungsbereich einer anderen Schutzanordnung oder eines Ortsbild- oder Denkmalschutzinventars (§ 1 lit. k BVV).


    Grundbuchvermessung

    Mit der Nachführung des Vermessungswerkes ist der Grundbuchgeometer beauftragt. Seine Adresse: Keller Vermessungen AG, Strehlgasse 19, 8472 Seuzach (052 320 03 20).

    Katasterplankopien sind beim Grundbuchgeometer direkt zu bestellen.

    Die Veränderung von Bauten und Anlagen, welche Auswirkungen auf die Grundbuchvermessung haben, werden vom Grundbuchgeometer in der amtlichen Vermessung nachgeführt. Die Kosten gehen zulasten des Grundeigentümers. Die Nachführung der amtlichen Vermessung als Grundlage des Grundbuches ist ein gesetzliches Erfordernis.



    Baupolizei

    Die Aufgaben der Baupolizei umfassen:
    - das öffentliche Baurecht
    - das Umweltschutzrecht, soweit es Neu- und Umbauten betrifft
    - den baulichen Brandschutz
    - die Tankkontrolle
    - das Energierecht, soweit es Neu- und Umbauten betrifft

    Die Kontrollen werden durch beauftragte Drittpersonen durchgeführt.


    Wichtige Adressen

    Wasserversorgung, Strassenwesen:
    Reto Beurer, Werkmeister, Werkhof, Maulackerstr. 15, Nürensdorf
    Tel. 044 838 40 86 / NATEL 079 694 04 02

    Feuerschauer:
    Ronnie Kunz, Werkhof, Maulackerstr. 15, Nürensdorf
    Tel. 044 838 40 86

    Baukontrolle, Kontrollorgan baulicher Zivilschutz:
    Ingenieurbüro Zobrist & Räbsamen AG, Kernstr. 12, 8004 Zürich
    Tel. 044 291 25 50 / Fax 044 291 25 55

    Grundbuchgeometer:
    Keller Vermessungen AG, Strehlgasse 19, 8472 Seuzach
    Tel. 052 320 03 40 / Fax 052 320 03 21

    Elektrizität:
    EKZ, Netzregion Weinland, Deisrütistr. 12, Oberohringen, Postfach 35, 8742 Seuzach
    Tel. 052 320 41 11 / Fax 052 320 41 00

    Tiefbauamt:
    Baudirektion des Kantons Zürich, Tiefbauamt / Sektion Baupolizei- und Beitragswesen, 8090 Zürich
    Tel. 043 259 31 44

    Staatsstrassen:
    Kantonales Tiefbauamt, Sektion Baupolizei, Walchetor, 8090 Zürich
    Tel. 044 259 31 46

    Unterhaltsbezirk 1, Flughofstr. 32, 8152 Glattbrugg
    Tel. 044 829 50 10

    Antennentechnik Gemeinschaftsantennenanlage:
    Cablecom GmbH, Kabelfernsehen, Zwirnerstr. 70, 8041 Zürich
    Tel. 0844 80 40 10
    Tel. 0844 80 40 20 (24h-Störungsdienst)

    Telefon:
    Swisscom AG, Müllerstr. 16, 8004 Zürich
    Tel. 0800 800 800

    Grundbuch Nürensdorf:
    Grundbuchamt Bassersdorf, Plätzliweg 4, 8303 Bassersdorf
    Tel. 044 838 30 80 / Fax 044 838 30 99
    Grundbuchauszugsbestellungen auch unter: http://www.notariate.zh.ch/gru_for.php


    Land- / Forstwirtschaft


    Adresse                                                            Forstrevier Hardwald Umgebung
      Forsthaus im Dreispitz
      Ehrlenholzstr. 2
      8304 Wallisellen
       
    Telefon 044 836 59 65
       
    E-Mail erni@forsthu.ch


    Wir sind zuständig für:

    Professionelle Holzerei inkl. Vermarktung Spezial- und Gartenholzerei Privatwaldbetreuung Bach- und Wegunterhalt Verkauf Brennholz, Schnitzel, Pfähle und Latten Verkauf Christbäume Erholungseinrichtungen und Naturlehrpfad Biotoppflege Waldführungen und Beratungen

    siehe auch http://www.forsthu.ch/

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    3 Zweite Spalte

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