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2. Friedensrichteramt
| Adresse | "Altes Gemeindehaus" |
| Kanzleistr. 2 | |
| 8309 Nürensdorf | |
| Telefon | 044 838 40 82 |
| Fax | 044 837 09 75 |
| Friedensrichterin | Liliane Girsberger |
| Stellvertreter | Hans-Ruedi Seiler |
| Friedensrichteramt Bassersdorf | |
| Telefon | 044 836 66 00 |
Friedensrichter sind Vermittler in Zivilstreitigkeiten. Sie versuchen in der Schlichtungsverhandlung mit den Parteien eine einvernehmliche Lösung zu erarbeiten, um ihnen den Gang an ein Gericht zu ersparen.
Per 1. Januar 2011: Neuerungen beim Friedensrichteramt
Neue Zivilprozessordnung
Die neuen Dienstleistungen des Friedensrichters umfassen:
Auskunft und Information über die neuen Möglichkeiten in zivilrechtlichen Streitigkeiten. Erstinstanzliche Schlichtungsbehörde in zivilrechtlichen Streitigkeiten wie
· Geldforderungsklagen
· erbrechtliche Klagen
· vertragsrechtliche Streitigkeiten (Kauf, Werkvertrag, Auftrag)
· Nachbarrecht
· Stockwerkeigentümerklagen
· Arbeitsstreitigkeiten
Der Friedensrichter ist nicht zuständig im Mietrecht, bei Scheidungen und Ehrverletzungen.
Bei mietrechtlichen Streitigkeiten ist die "paritätische Schlichtungsbehörde in Mietsachen", c/o beim Bezirksgericht, zuständig. Scheidungen können die Ehepaare beim Bezirksgericht am Wohnsitz einreichen. Bei Strafanzeigen betreffend Ehrverletzungsklagen ist die Kantonspolizei Zürich zuständig.
Bis zum Streitwert von Fr. 2000.00 in Zivilsachen kann der Friedensrichter als urteilender Richter entscheiden und bis Fr. 5000.00 einen Urteilsvorschlag unterbreiten.
Link zu Online Formularen: http://www.friedensrichter-zh.ch/
Link zu weiteren Informationen: http://www.gerichte-zh.ch/

