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1.5 Infolayer

 
Rund 32% des Gemeindegebietes ist Wald. Durch das gut ausgebaute Fuss- und Radwegnetz gelangen Sie an Ihre Oase der Ruhe und können an den Grillständen, bei den Bächen und auf den zahlreichen Sitzbänken hervorragend Kraft auftanken.

1.6 Breadcrumb

2. Werkabteilung

  • Strassenunterhalt
  • Wasserversorgung
  • Trinkwasserqualität in unserer Gemeinde
  • Abwasserentsorgung
  • Gewässer
  • Abfallsammelstelle
  • Entsorgung Abfall
  • Gebührentarif
  • Werkabteilung


    Werkbetrieb  
    Telefon 044 838 40 86
    Fax 044 838 40 84
    E-Mail reto.beurer@nuerensdorf.ch
    Betriebsleiter Reto Beurer
       
    Stv. 076 583 92 82
    E-Mail ronnie.kunz@nuerensdorf.ch
    Stv. Ronnie Kunz

    Werkabteilung  
    Telefon 044 838 40 50
    Fax 044 838 40 70
    E-Mail gemeinde@nuerensdorf.ch
       
    Sekretariat Margrit Marti
      044 838 40 54
      margrit.marti@nuerensdorf.ch
       


    Strassenunterhalt

    Die Gemeindewerke sind zuständig für den Strassenunterhalt auf Gemeindestrassen. Dazu gehören sämtliche Strassen mit Ausnahme der Flurwege (zuständig: Flurgenossenschaft, Präsident: Gottlieb Illi, Im Säget, 8309 Birchwil).

    Die Alte Winterthurerstrasse sowie die Lindauerstrasse sind Staatsstrassen. Für deren Unterhalt ist das kantonale Tiefbauamt zuständig:

    Baudirektion des Kantons Zürich, Tiefbauamt / Staatsstrassen, Europa-Strasse 15, Postfach, 8152 Glattbrugg
    Tel. 044 828 15 60

    Kantonales Tiefbauamt, Unterhaltsbezirk 1, Werkhof, Rohrstrasse 45, 8152 Glattbrugg,
    Tel. 044 829 50 10


    Wasserversorgung

    Die Gemeinde liefert nach Leistungsfähigkeit ihrer Anlagen Wasser in Trinkwasserqualität. Das gelieferte Wasser wird in regelmässigen Abständen beprobt. Das Wasser ist in bakteriologisch sowie in chemisch-hygienischer Hinsicht stets einwandfrei.

    Die Wasserversorgung ist in zwei Druckzonen unterteilt:
    Die obere Druckzone umfasst im wesentlichen den nördlichen Teil von Birchwil (ca. ab Dorfstrasse), Oberwil, Breite und Hakab.

    Gesamthärte

    30 bis 35°, inkonstant

    Nitrat

    20 bis 28mg/l, kleine Abweichungen

    Die untere Druckzone umfasst Nürensdorf sowie den südlichen Bereich von Birchwil.

    Gesamthärte

    33 bis 38°, inkonstant

    Nitrat

    20 bis 30mg/l, kleine Abweichungen

    Wasseralarm

    Wenn Wasser aus dem Boden dringt, telefonieren Sie bitte:

    079 694 04 02

    Leiter Gemeindewerke Reto Beurer

    076 583 92 82

    Stv. Ronnie Kunz

    118 Notruf Feuerwehr


    Wassertarif (gültig ab 01.01.2009)

    Wasserabgabe

    Fr. 0.90/m3

    Grundtaxe pro Wasserzähler

    Fr. 48.--/Jahr

    jede zusätzliche Wohnung Fr. 30.--/Jahr

    jeder zusätzliche Gewerbebetrieb

    Fr. 30.--/Jahr

    einmalige Anschlussgebühr 1.0 % des Gebäudeversicherungswertes

    Trinkwasserqualität in unserer Gemeinde


    Trinkwasser in bester Qualität

    Trinkwasser ist durch nichts zu ersetzen und für das Leben un­entbehrlich. Deshalb liefert die Wasserversorgung Nürensdorf Wasser von bester Qualität. Durchschnittlich wird pro Person pro Tag 230 Liter Wasser konsumiert. 

    Das Trinkwasser unserer Gemeinde setzt sich aus 50% Quellwasser und aus 50% Grundwasser zusammen. Im Vergleich zum Grundwasser, welches unbehandelt weiter verwendet werden kann, wird das Quellwasser zusätzlich durch eine UV-Anlage entkeimt. Wasser aus dem Zürichsee wird bei uns nicht zugeführt.


    Mittelwerte der Wasserproben

    Calcium 109.0 mg/l

    Magnesium 26.0 mg/l

    Natrium 5.5 mg/l

    Fluorid > 0.1 mg/l Gesamthärte 33.0 fH

    Chlorid 11.0 mg/l

    Sulfat 17.0 mg/l

    Nitrat 25.0 mg/l

    Weitere Informationen zum Trinkwasser in der Gemeinde Nürensdorf erhalten Sie beim Betriebsleiter Gemeindewerke unter der Telefonnummer 044 838 40 86. Wissenswertes über das Trinkwasser allgemein und wertvolle Tipps über den Umgang mit dem kost­baren Nass finden Sie unter

    www.trinkwasser.ch

    www.wasserqualitaet.ch

     


    Abwasserentsorgung

    Die Gemeinde Nürensdorf ist an die ARA Eich, Bassersdorf, angeschlossen. Der Unterhalt des Leitungsnetzes wird durch die Gemeindewerke besorgt. Bei Störfällen wenden Sie sich an die Gemeindewerke oder Tel. 118.

    Die ARA-Betriebsleitung erreichen Sie unter:
    ARA Eich, 8303 Bassersdorf, Tel. 044 836 74 73

    Für das regelmässige Spülen der Hauskanalisation sind die Grundeigentümer selbst zuständig. Sind Abläufe verstopft oder andere Störungen zu verzeichnen, wenden Sie sich bitte an ein Kanalreinigungsunternehmen (z.B. AWEKA, Nürensdorf).


    Abwassergebühren

    Grundpauschale pro Tarifeinheit Fr. 39.--/Jahr
    Klärgebühr Fr. 1.10/m3 Wasserverbrauch

    einmalige Anschlussgebühr: 1.2 % des Gebäudeversicherungswertes
    Zuschlag für befestigte Flächen bei Einlauf:
    in Meteorwasserkanalisation: Fr. 10.--/m2
    in Schmutzwasserkanalistaion: Fr. 20.--/m2


    Gewässer

    Die öffentlichen Gewässer werden durch die Gemeindewerke laufend unterhalten. Bei Überflutungen durch Hochwasser melden Sie sich unter Tel. 118.

    Bei Gewässerverschmutzungen sind umgehend die Gemeindewerke oder aber die Kantonspolizei Tel. Nr. 117 zu benachrichtigen.


    Abfallsammelstelle

    Öffnungszeiten:

    Montag und Dienstag

    07.30 - 12.00 Uhr 13.30 - 17.00 Uhr
    Mittwoch 07.30 - 12.00 Uhr 13.30 - 18.00 Uhr
    Donnerstag und Freitag 07.30 - 12.00 Uhr 13.30 - 17.00 Uhr
    Samstag 09.00 - 12.00 Uhr geschlossen


    Beim Werkhof können folgende Abfälle entsorgt werden:

    • Altglas / Weinflaschen
    • Karton
    • Speise- und Motorenöl
    • Weissblechdosen, Aluminium
    • Kleinmetall
    • Textilien, Lederwaren
    • Batterien
    • Kleintier-Kadaver

    EPS Polystyrol-Hartschaum (In die Separatsammlung gehören nur weisse Formteile aus EPS.
    Lose Chips sind mit dem Kehricht zu entsorgen.)

    Entsorgung Grubengut (Steine, sauberer Aushub, Ziegel, Backsteine, Tonsachen, Keramik, Wurzelstöcke)
    jeden Samstag, 09.00 - 12.00 Uhr, Mulde Sammelstelle Werkgebäude

    Ausserhalb der Öffnungszeiten dürfen keine Altstoffe deponiert werden!




    Entsorgung Abfall

    Ordentliche Kehricht- und Sperrgutabfuhr

    Die ordentliche Kehricht- sowie die Sperrgutabfuhr findet jeweils am Freitag statt. Die zugeschnürten Kehrichtsäcke dürfen erst am Abfuhrmorgen vor 07.00 Uhr bereitgestellt werden. (Nicht am Abend vorher - Beschädigungsgefahr durch Tiere). Für den Kehricht sind die gebührenpflichtigen Zürcher-Unterland-Säcke zu verwenden. Diese sind im Volg Nürensdorf, Migros, Coop und in den grösseren Lebensmittelgeschäften des Zürcher Unterlandes erhältlich.

    Grüngut

    Die Grüngutabfuhr findet jeweils am Freitag statt (reduzierte Grüngutabfuhr im Januar, Februar und Dezember, siehe Abfallkalender). Die Container sind mit den entsprechenden Gebührenmarken zu versehen. Diese sind über die Landi Birchwil und die Gemeindeverwaltung Nürensdorf zu beziehen. Im Frühling und im Herbst werden Häckselaktionen durchgeführt. Sie werden mit einem separaten Flugblatt informiert.

    Wiederverwertung (Recycling),
    Sondersammlungen, weitere Abfuhren (Altpapier, Altmetall)

    Für die Entsorgung von weiteren Altstoffen steht Ihnen die Sammelstelle im Werkgebäude Nürensdorf, Maulackerstrasse 15 zur Verfügung. Dort können Sie Altglas, Weinflaschen, Karton, Speise- u. Motorenöl, Weissblechdosen, Aluminium, Textilien und Lederwaren, Kleinmetall und Kleintierkadaver entsorgen. Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten der Sammelstelle auf dem Abfallkalender. Zudem finden das Jahr hindurch verschiedene Sondersammlungen statt. Diese Daten sowie die Daten für die Altpapier- und Altmetallabfuhren können Sie ebenfalls dem Abfallkalender entnehmen.

    Flugblätter

    Der Abfallkalender sowie alle Bewilligungsformulare erhalten Sie auf dem Gesundheits- und Umweltsekretariat. Die Flugblätter betreffend Sondersammlungen und Häckselaktionen werden im entsprechenden Zeitpunkt allen Haushaltungen zugestellt.

    Ein Informations-Flugblatt der Spitex Brütten-Nürensdorf-Bassersdorf kann auf dem Gesundheits- und Umweltsekretariat bezogen werden.


    Abfallkalender 2011

    Abfallkalender 2012

     


    Gebührentarif

    Betriebskehricht
    Tonnenpreis: Fr. 375.00
    Die Verrechnung erfolgt nach dem Verursacherprinzip. Der Betriebskehricht wird
    gewogen. Der Unternehmer stellt Rechnung direkt an die Gewerbetreibenden.

    Sperrgutgebühr

    Sperrgutmarke pro Bündel oder Einzelstück:


    bis 15 kg Fr. 6.50
       
    über 15 kg bis 30 kg Fr. 13.00 (2 Marken)


    Grüngutgebühr



    Grüngutmarke

    Einzelmarke

    Jahresvignetten

         
    35-Liter-Gefäss Fr. 1.10 (1 blaue Marke) Fr. 30.00
         
    140-Liter-Gefäss Fr. 3.90 (1 gelbe Marke) Fr. 80.00
         
    240-Liter-Gefäss Fr. 7.80 (2 gelbe Marken) Fr. 130.00
         
    660-Liter-Gefäss nicht möglich Fr. 260.00
         
    800-Liter-Gefäss nicht möglich Fr. 325.00


    Pauschalgebühr



    Grundgebühr pro Gebäude inkl. 1. Wohnung

    Fr. 120.00

       

    Wohnungszuschlag pro Wohnung

    Fr. 60.00

       

    Zuschlag für Gewerbe:

     
       

    bis 50m2 Gewerbe (0 Einheiten)

    Fr. -

       

    50 - 500 m2 Gewerbe (1 Einheit)

    Fr. 100.00

       

    500 - 1000 m2 Gewerbe (2 Einheiten)

    Fr. 200.00

       

    über 1000 m2 Gewerbe (4 Einheiten)

    Fr. 400.00



    Die aufgeführten Tarife verstehen sich alle exkl. Mehrwertsteuer.


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    3 Zweite Spalte

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