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2. Sicherheitsabteilung
| Telefon | 044 838 40 51 |
| Fax | 044 838 40 70 |
| gemeinde@nuerensdorf.ch | |
| Sekretariat | Ines Widmer |
| ines.widmer@nuerensdorf.ch |
| Kantonspolizei |
Kantonspolizei Zürich |
| Telefon | 044 838 30 20 |
Polizeistundenverlängerung
Gastwirtschaften sind von 24.00 - 05.00 Uhr geschlossen zu halten. Der gesetzliche Wirtschaftsschluss ist am Silvester, Neujahr, Fasnacht-Freitag und Fasnacht-Samstag, Dorfchilbi-Samstag und am 1. August aufgehoben. Die Sicherheitsabteilung kann für spezielle Anlässe eine zeitlich beschränkte Hinausschiebung der Polizeistunde bewilligen. Entsprechende Gesuche sind der Sicherheitsabteilung mindestens drei Werktage vor dem betreffenden Anlass schriftlich, mit den notwendigen Angaben versehen und vom verantwortlichen Patentinhaber unterzeichnet, einzureichen.
Bewilligung für Festwirtschaft
Zum Führen einer Festwirtschaft (vorübergehend bestehender Betrieb) bedarf es einer Bewilligung der Sicherheitsabteilung. Die entsprechenden Formulare können auf der Sicherheitsabteilung bezogen werden.
Bewilligung für Klein- und Mittelverkaufbetriebe
Zur Führung eines Klein- und Mittelverkaufbetriebes bedarf es einer Bewilligung der Sicherheitsabteilung. Die Formulare sind auf der Sicherheitsabteilung erhältlich.
Bewilligung für Gastwirtschaft
Zur Führung einer Gastwirtschaft wird ein entsprechendes Patent benötigt. Das Gesuch ist unter Beilage der entsprechenden Unterlagen der Sicherheitsabteilung einzureichen. Die Gesuchsformulare sind auf der Sicherheitsabteilung erhältlich.
Strassenreklamen
Das Gesuch für Strassenreklame für örtliche Bedürfnisse erhalten Sie auf der Sicherheitsabteilung.
Hundeverabgabung
Ab 1. Januar 2007 müssen alle Hunde spätestens bis drei Monate nach der Geburt, mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in der Datenbank ANIS AG registriert sein. Hunde mit einer deutlich lesbaren Tätowierung müssen nicht neu gekennzeichnet aber ebenfalls registriert werden. Die Kennzeichnung wird von den praktizierenden Tierärztinnen und Tierärzten vorgenommen.
Wie bis anhin sind die Hundehalterinnen und Hundehalter verpflichtet, ihre Hunde bei der Gemeinde anzumelden und dieser allfällige Mutationen mitzuteilen. Namens- und Adressänderungen, Halterwechsel sowie der Tod des Hundes sind zusätzlich direkt der ANIS AG zu melden (http://www.anis.ch/, Tel. 031/ 371 35 350).
Die Kontrollmarke entfällt. Die persönliche Vorsprache bei uns am Schalter ist nur bei der erstmaligen Registrierung nötig. Die Hundesteuer wird allen Hundehaltern bis Ende Februar in Rechnung gestellt.
Bitte halten Sie Ihre Hunde so, dass sich der Nachbar drüber nicht beklagen muss. Nach Verrichtung des natürlichen Bedürfnisses sind die im Handel erhältlichen Kotsäcke zu verwenden, welche anschliessend in den „Robby-Dog“-Behältern deponiert werden können.

