Patente

Patent für Gastwirtschaft

Das entsprechende Gesuch ist mindestens 4 Wochen vor der geplanten Betriebsaufnahme einzureichen. Dem Gesuch sind zwingend folgende Unterlagen beizulegen:

  • Handlungsfähigkeitszeugnis (über den Wohnort zu beziehen)
  • Aktueller Auszug aus dem Zentralstrafregister
  • Patentrückzugsformular bisheriger Patentinhaber
  • Kopie der „Information über die Pflichten als Inhaber eines Gastwirtschaftspatents“

Das Gesuch finden Sie im Online-Schalter in der entsprechenden Rubrik.

Patent für Festwirtschaft

Benötigen Sie eine Bewilligung für die Führung eines vorübergehend bestehenden Betriebes (Festwirtschaft)? Füllen Sie dazu das Gesuch für ein befristetes Patent (Festwirtschaft) aus.

Die nötigen Unterlagen finden Sie im Online-Schalter in der entsprechenden Rubrik.

Allgemeine Informationen über Veranstaltungen finden Sie hier.


Zuständiges Amt

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