Vormundschaftswesen KESB

Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde

Seit Anfang 2013 ist das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (bisher Vormundschaftsrecht) in Kraft. Damit verbunden war die Reorganisation der Behörden. Neu wird vom Bund vorgeschrieben, dass Fachleute aus verschiedenen Bereichen die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) bilden. Diese hat die Vormundschaftsbehörde Nürensdorf per 1. Januar 2013 ersetzt.

Der Bezirk Bülach hat sich entschieden, diese Aufgabe an zwei Behörden zu übertragen (KESB Kreis Bülach Süd und KESB Kreis Bülach Nord). Die KESB Kreis Bülach Süd ist seit dem 1. Januar 2013 für die Gemeinden Bassersdorf, Dietlikon, Kloten, Nürensdorf, Opfikon und Wallisellen zuständig.

Die Büros der KESB Kreis Bülach Süd befinden sich an der Schaffhauserstrasse 104 in 8152 Glattbrugg. Für allfällige Fragen stehen die Mitarbeitenden der KESB unter der Telefonnummer 044 829 68 00 gerne zur Verfügung.

"Werden Sie PriMa" (private Mandatstragende bei der KESB Bülach Süd)

Kontakt:

KESB (Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde) Bülach Süd
Schaffhauserstrasse 104
8152 Glattbrugg

Tel. 044 829 68 00
Fax. 044 829 68 28
E-Mail
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Zuständiges Amt

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