Fristerstreckung

Der ordentliche Einreichungstermin (in der Regel 31. März) finden Sie auf der ersten Seite Ihrer Steuererklärung.

Ist es Ihnen nicht möglich, die Steuererklärung bis zu diesem Termin auszufüllen? Dann beantragen Sie vor Ablauf der Abgabefrist online oder schriftlich eine Fristverlängerung.

Wo finden Sie die Dienstleistung eFristverlängerung?

Den Einstieg zur eFristverlängerung finden Sie unter folgendem Link:
https://zh.eservices.vrsg.ch/web/zh/husky/

Es sind folgende Varianten möglich:

Zugang ohne Registrierung

Über den obigen Link werden Sie auf die gesicherte Internetseite weitergeleitet. Die Zugangsdaten finden Sie auf der Vorderseite Ihrer Steuererklärung in der Box „eFristverlängerung“.

Zugang mit Registrierung im ePortal

Hier stehen weitere eServices (Bestellung Einzahlungsscheine, Vereinbarung Ratenzahlungen, Abfrage Ihres aktuellen Kontostandes) über ein zentrales ePortal zur Verfügung. Für die Nutzung des ePortals ist eine Registrierung zwingend notwendig. Eine Beschreibung ist auf der Startseite des ePortals in Videoform verfügbar.

Über folgenden Link gelangen Sie zum ePortal, worüber auch die Fristerstreckung eingereicht werden kann:
https://eservices.vrsg.ch/public/web/zh/portal

Nachdem Sie die Eingabefrist der aktuellen Steuererklärung erfasst und eingereicht haben, wird Ihr Gesuch elektronisch an das Steueramt Nürensdorf übermittelt. Auf Wunsch können Sie eine Bestätigung ausdrucken.

 

 

 


Zuständiges Amt

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