Quellensteuer

Die Quellensteuer gilt für ausländische Personen (mit Wohnsitz im Kanton Zürich oder im Ausland), die eine unselbständige Erwerbstätigkeit ausüben. Der Quellensteuerabzug durch den jeweiligen Arbeitgeber ersetzt die ordentliche Veranlagung. Von diesem Verfahren ausgenommen sind Personen mit Niederlassungsbewilligung C, sowie jene welche ordentlich veranlagt werden.

Auf der Webseite des Kantonalen Steueramtes finden Sie weitere Informationen, Merkblätter und Formulare zum Thema Quellensteuern.

Zur Einstufung des anwendbaren Tarifes steht Ihnen ein Tarifrechner sowie für weitere Fragen das Kantonale Steueramt Zürich zur Verfügung.


Zuständiges Amt

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