Abfallgebühren
Gebührentarif zur Abfallverordnung
Betriebskehricht
Tonnenpreis: Fr. 375.00
Die Verrechnung erfolgt nach dem Verursacherprinzip. Der Betriebskehricht wird
gewogen. Der Unternehmer stellt Rechnung direkt an die Gewerbetreibenden.
Sperrgutgebühr
Sperrgutmarke pro Bündel oder Einzelstück:
bis 15 kg | Fr. 6.50 |
über 15 kg bis 30 kg | Fr. 13.00 (2 Marken) |
Grüngutgebühr
Grüngutmarke | Einzelmarke | Jahresvignetten |
---|---|---|
35-Liter-Gefäss | Fr. 1.10 (1 blaue Marke) | Fr. 30.00 |
140-Liter-Gefäss | Fr. 3.90 (1 gelbe Marke) | Fr. 80.00 |
240-Liter-Gefäss | Fr. 7.80 (2 gelbe Marken) | Fr. 130.00 |
660-Liter-Gefäss | nicht möglich | Fr. 260.00 |
800-Liter-Gefäss | nicht möglich | Fr. 325.00 |
Pauschalgebühren
Grundgebühr pro Gebäude inkl. 1. Wohnung | Fr. 120.00/Jahr |
Zuschlag pro zusätzliche Wohnung | Fr. 60.00/Jahr |
Zuschlag für Gewerbe: | |
bis 50m2 Gewerbe (0 Einheiten) | Fr. 0.00 |
50 - 500 m2 Gewerbe (1 Einheit) | Fr. 100.00/Jahr |
500 - 1000 m2 Gewerbe (2 Einheiten) | Fr. 200.00/Jahr |
über 1000 m2 Gewerbe (4 Einheiten) | Fr. 400.00/Jahr |
Reduktion der Abfallgrundgebühren um 50 % in den Jahren 2020 - 2024 gemäss Gemeindeversammlungsbeschluss vom
20. Nov. 2019.
Die aufgeführten Tarife verstehen sich alle exkl. Mehrwertsteuer.
Die entsprechenden Artikel finden Sie im Online-Schalter oder auf der Abteilungsseite «Werkabteilung».