Feuerverbot für das Gemeindegebiet Nürensdorf

Das Ausbleiben von Niederschlägen und der starke Wind seit mehreren Wochen haben zu einem sehr grossen Austrocknen der Bodenstreu, des Dürrholzes sowie des Waldbodens geführt. Die aktuelle Wetterentwicklung lässt keine ausgiebigen und flächendeckenden Regenfälle erwarten, die zu einer deutlichen Entspannung der Waldbrand-Gefahrenlage führen würden. Bereits der Funken-wurf eines Grillfeuers oder ein unachtsam weggeworfenes Zündholz könnte zu einem Feuer führen, das sich rasch ausbreitet. Diese Gefahr verschärft sich mit jedem Tag. Damit sind gestützt auf § 18 Abs. 2 VVB die Voraussetzungen für ein generelles Feuerverbot im Wald oder in Waldesnähe gegeben. Der Kanton Zürich hat am Donnerstag, 21. Juli 2022 ein solches Verbot für den Wald und die Flächen in Waldesnähe verfügt.

Die Gemeinde spricht zudem ein allgemeines Feuerverbot aus. Dieses tritt per sofort in Kraft und beinhaltet folgende Regelungen:

  • Keine Höhenfeuer abbrennen.
  • Kein Abbrennen von Feuerwerk jeglicher Art.
  • Keine Fackeln anzünden.
  • Keine brennenden Zigaretten und andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegwerfen.
  • Keine offenen Feuer im Freien auf öffentlichem Grund. Dies gilt auch für eingerichtete Feuerstellen, Feuerschalen und Einweggrills.
  • Das Steigenlassen von "Heissluftballonen / Himmelslaternen" (gekaufte oder selbstgebastelte), welche durch offenes Feuer angetriebenen werden, ist ebenfalls generell verboten.
  • Ausgenommen vom Verbot ist das Grillieren auf Gas, Elektro- und geschlossenen Grills oder Garten-Cheminées auf Privatgrund im Siedlungsgebiet.
    Hierzu ist die absolut nötige Vorsicht walten zu lassen.

Wir danken für die Einhaltung der Regelungen.

Die Abteilung Sicherheit steht bei Fragen zur Verfügung.

Gemeinderat Nürensdorf