Waffenerwerbsschein
Wer eine Waffe erwerben will, benötigt dazu einen Waffenerwerbsschein. Das entsprechende Gesuch [pdf, 171 KB] ist ausgefüllt und unterschrieben mit folgenden Beilagen der Sicherheitsabteilung einzureichen:
- Kopie eines amtlichen Ausweises (Pass oder Identitätskarte)
- Ausländerinnen und Ausländer ohne Niederlassungsbewilligung haben zusätzlich eine offizielle Bestätigung des Wohnsitz- oder Heimatstaates beizulegen, die den Erwerb von Waffen und wesentlichen Waffenbestandteilen bewilligt.
Die Gebühr beträgt CHF 50.00 und die Bearbeitung nimmt ca. zwei bis vier Wochen in Anspruch.
Für die Übertragung einer meldepflichtigen Waffe wird ein schriftlicher Vertrag [pdf, 128 KB] benötigt. Zuständig ist das Waffenbüro der Kantonspolizei Zürich (Fachdienst Waffen/Sprengstoffe).