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Mieterwechsel

Gemäss § 8 und § 10 des Gesetz über das Meldewesen und die Einwohnerregister (MERG) sind Liegenschaftsverwaltungen, Vermietende und Logisgebende verpflichtet, jeden Ein- und Auszug innert 14 Tagen der Einwohnerkontrolle mitzuteilen.

Drittmeldepflichtplattform

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