Wochenaufenthalt
Ein Wochenaufenthalt am Studien- oder Arbeitsort (Aufenthaltsort) ist in der Regel notwendig, wenn die tägliche Rückkehr an den Wohnort aus zeitlichen, beruflichen oder finanziellen Gründen nicht zumutbar ist. Wochenaufenthalter und Wochenaufenthalterinnen sind nach § 6 des Gesetzes über das Meldewesen und Einwohnerregister (MERG) verpflichtet, über sich und ihre Wohn- und Arbeitsverhältnisse Auskunft zu geben. Die Einwohnerkontrolle ist berechtigt, entsprechende Bestätigungen und Nachweise zu verlangen. Der Zuzug ist innerhalb von 14 Tagen zu melden.
Für die Anmeldung zum Wochenaufenthalt werden folgende Unterlagen benötigt:
Schritt 1:
- Fragebogen für Wochenaufenthalt
- Pass oder Identitätskarte
- Mietvertrag oder Wohnungsausweis
Schritt 2 (nach positivem Bescheid):
- Aufenthaltsausweis (im Original; erhältlich bei der Einwohnerkontrolle des Hauptwohnsitzes)
Die Anmeldung kann persönlich am Schalter oder schriftlich per Post oder E-Mail erfolgen. Für die Anmeldung sowie jede weitere Verlängerung des Wochenaufenthalts wird eine Gebühr von CHF 100.00 erhoben.
Bitte beachten Sie, dass das Nichteinhalten der Meldefrist von 14 Tagen eine Ordnungsbusse gemäss § 1 Ziff. 14 Bst. a der Verordnung über das kantonalrechtliche Ordnungsbussenverfahren von CHF 100.00 nach sich ziehen kann.