Verpflichtungserklärung
Der Antragsteller eines Visums muss ein Visumgesuch bei der für seinen Wohnort zuständigen Schweizer Auslandvertretung einreichen. Wenn die Auslandvertretung bei der Prüfung des Gesuchs zum Schluss kommt, dass eine Verpflichtungserklärung notwendig ist, überreicht sie dem Antragsteller das entsprechende Formular. Der Antragsteller füllt Ziffer 1 des Formulars aus und stellt es dem Garanten zu. Gewisse Auslandvertretungen senden das Formular dem Garanten auch direkt zu.
Mit der Verpflichtungserklärung verpflichtet sich der Gastgeber zu folgenden Punkten:
- Kosten betreffend Krankheit, Unfall, Rückreise und Lebensunterhalt, welche dem Gemeinwesen oder privaten Erbringern von medizinischen Dienstleistungen während des Aufenthalts des Gastes im Schengen-Raum entstehen.
- Für einen Betrag von insgesamt höchstens 30‘000 Schweizer Franken für Einzelpersonen sowie für gemeinsam reisende Gruppen und Familien bis zu maximal zehn Personen, zu übernehmen.
Der Garant füllt die Verpflichtungserklärung aus und kommt mit folgenden Dokumenten persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle vorbei:
- Identitätskarte oder Pass
- Von der Auslandvertretung unterschriebene Verpflichtungserklärung
- Betreibungsregisterauszug (von beiden Ehegatten) -> darf nicht älter als 3 Monate sein
- Nachweis über Vermögen oder Einkommen (siehe unten)
- Reiseversicherungsnachweis (wenn finanzielle Mittel nicht erbracht werden können oder wenn von der Auslandvertretung verlangt)
Nachweise finanzielle Mittel
- Steuerbares Vermögen von CHF 40'000
- Bankauszug Vermögen von CHF 50'000
- Steuerbares Einkommen von CHF 50'000
- Quellensteuer CHF 5'000
- 3 Lohnabrechnungen von mind. CHF 5'000 brutto
Es muss ein genügend hohes Einkommen oder Vermögen nachgewiesen werden, um die Garantiesumme decken zu können. Dazu reicht als Nachweis einer der genannten Punkte.
Weitere Informationen zur Verpflichtungserklärung entnehmen Sie dem Merkblatt der SEM.