Abmeldung / Wegzug

Innerhalb der Schweiz:

Die Abmeldung kann persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle, per E-Mail oder online (eUmzugCH) erfolgen. 

Bei einer persönlichen Abmeldung am Schalter benötigen wir einen amtlichen Ausweis.

Bitte beachten Sie, dass das Nichteinhalten der Meldefrist von 14 Tagen eine Ordnungsbusse gemäss § 1 Ziff. 14 Bst. a der Verordnung über das kantonalrechtliche Ordnungsbussenverfahren von CHF 100.00 nach sich ziehen kann.

Wegzug ins Ausland:

Die Abmeldung muss persönlich am Schalter gemeldet werden und kann frühestens einen Monat vor Ausreise erfolgen. Die Abmeldeerklärung(en) erhalten Sie am Schalter der Einwohnerkontrolle.

Wir benötigen folgende Unterlagen:

Schweizerbürger:

  • Identitätskarte oder Reisepass
  • Abmeldeerklärung der Einwohnerkontrolle

Alle anderen Staatsangehörigen:

  • Reisepass
  • Ausländerausweis
  • Abmeldeerklärung der Einwohnerkontrolle
  • Abmeldeerklärung des Migrationsamts

Mit der definitiven Abmeldung ins Ausland erlischt die erteilte Bewilligung (C, B, L) mit dem Wegzugsdatum. Für Personen mit einer Niederlassungsbewilligung C gibt es die Möglichkeit, vor der Abmeldung ins Ausland ein Gesuch um Aufrechterhaltung beim Migrationsamt Zürich zu stellen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite vom Migrationsamt Zürich.

Bitte beachten Sie, dass das Nichteinhalten der Meldefrist von 14 Tagen eine Ordnungsbusse gemäss § 1 Ziff. 14 Bst. a der Verordnung über das kantonalrechtliche Ordnungsbussenverfahren von CHF 100.00 nach sich ziehen kann.


Zuständiges Amt

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