Adress- und Datensperre

Eine Adress- und Datensperre kann bei der Einwohnerkontrolle beantragt werden. Die Bearbeitung ist kostenlos.

Nachstehende Unterlagen müssen Sie persönlich, schriftlich oder per E-Mail einreichen:

Trotz Datensperre haben Anspruch auf Auskunft:

  • Amtsstellen
  • Private Personen, die nach §22 des Informations- und Datenschutzgesetzes ein Interesse glaubhaft machen können 

Zuständiges Amt

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