Adress- und Datensperre
Eine Adress- und Datensperre kann bei der Einwohnerkontrolle beantragt werden. Die Bearbeitung ist kostenlos.
Nachstehende Unterlagen müssen Sie persönlich, schriftlich oder per E-Mail einreichen:
- Formular Adress- und Datensperre [pdf, 323.72 KB]
- Amtlicher Ausweis
Trotz Datensperre haben Anspruch auf Auskunft:
- Amtsstellen
- Private Personen, die nach §22 des Informations- und Datenschutzgesetzes ein Interesse glaubhaft machen können