Kanalisationsanschlussgesuch

Das Gesuch für die Bewilligung ist schriftlich dreifach der Gemeinde einzureichen. Die Gemeinde leitet das Gesuch falls erforderlich an die kantonalen Behörden weiter.

Dem Gesuch sind folgende vom Grundeigentümer, Bauherrn und Projektverfasser unter­zeichnete Pläne beizulegen:

  • Katasterplankopie mit eingetragener Abwasserleitung bis zum Anschluss an die öffentli­che Kanalisation, Mst. 1:500
  • Längenprofil der Abwasserleitung, Mst. 1:100
  • Kanalisationspläne Mst. 1:100 aus welchem Anfallstellen, Schmutzwasser- und Meteor­wasserleitungen, Vorbehandlungsanlagen und Schächte ersichtlich sind.

In den Plänen sind alle Koten, Kaliber und Gefälle sowie Angaben über das zu verwen­dende Material, besondere Anlagen wie Entlüftungen, Pumpen und dergleichen einzutra­gen. In besonderen Fällen sind technische Beschriebe beizubringen.

Werden private Abwasseranlagen im Zusammenhang mit öffentlichen Bauarbeiten er­neuert oder geändert, kann auf eine Eingabe verzichtet werden. Die Gemeinde kann für kleinere von ihr direkt kontrollierte Anpassungen oder Änderungen auf das Plangenehmi­gungsverfahren verzichten.

Die Gemeinde kann zusätzliche Angaben bzw. Unterlagen, insbesondere Nachweise über Durchleitungsrechte, Qualität des abzuleitenden Abwassers usw. verlangen.

Sollen bestehende private Abwasseranlagen bei Neu- und Umbauten weiterhin benutzt werden, ist der einwandfreie Zustand und die Dichtheit der Leitungen nachzuweisen.

Abwasseranlagen und Installationen haben in Konstruktion und Material den anerkannten Regeln der Baukunde zu entsprechen (Art. 33 VO über die Siedlungsentwässerungsanlagen vom 9. September 2009).

Die entsprechenden Artikel finden Sie im Online-Schalter oder auf der Abteilungsseite «Werkabteilung».


Zuständiges Amt

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