Prämienverbilligung KVG
Prämienverbilligung ab dem Antragsjahr 2021
Die Sozialversicherungsanstalt Zürich (SVA) übernimmt ab dem Antragsjahr 2021 die gesamte Anspruchsprüfung der individuellen Prämienverbilligung.
Den Flyer sowie weitere Informationen finden Sie hier: