Wegleitung zum Einbürgerungsverfahren
Mit der Einreichung der Einbürgerungsformulare bringen Sie zum Ausdruck, dass Sie sich in die schweizerischen Verhältnisse gut eingegliedert haben und sich zu unserem Land und ihrer Gesellschaft dauernd zugehörig fühlen. Bitte beachten Sie die nachfolgenden Erläuterungen, damit Ihr Gesuch möglichst reibungslos abgewickelt werden kann.
1. Erfüllen Sie die Voraussetzungen für die ordentliche Einbürgerung?
- Haben Sie eine C-Bewilligung und 10 Jahre Aufenthalt in der Schweiz?
- Beachten Sie die öffentliche Sicherheit und Ordnung?
- Respektieren Sie die Werte der Bundesverfassung?
- Haben Sie mündliche und schriftliche Deutschkenntnisse?
- Können Sie Ihre Lebenshaltungskosten decken? Oder sind Sie in Ausbildung?
- Beziehen Sie keine Sozialhilfe?
- Fördern Sie Ihre Familienmitglieder bei der Integration?
- Sind Sie vertraut mit den hiesigen Lebensverhältnissen?
- Keine Gefährdung der inneren oder äusseren Sicherheit der Schweiz
2. Gesuchsprüfung
Die Prüfung der Bürgerrechtsgesuche in der Gemeinde Nürensdorf, erfolgt durch einen Ausschuss des Gemeinderates. Er führt mit den Bewerberinnen und Bewerbern nach Vorliegen aller Unterlagen ein Gespräch durch und stellt dem Gemeinderat Antrag auf
Erteilung oder Verweigerung des Bürgerrechts.
3. Standortbestimmungen
Grundvoraussetzung für eine soziale und kulturelle Integration sowie für die Partizipation am politischen Leben in der Schweiz sind Grundkenntnisse in Deutsch und Staatskunde. Das erreichte Niveau wird durch je einen Test, eine so genannte Standortbestimmung, von der beauftragten Fachstelle WBK, Bettlistr. 22, 8600 Dübendorf eruiert. Das Ergebnis der Standortbestimmungen ist Teil der Gesuchsunterlagen. Standortbestimmungen haben nur Gesuchsteller zu absolvieren, welche nicht in der Schweiz geboren sind.
4. Anmeldung zu den Standortbestimmungen
Sobald Sie sich genügend vorbereitet fühlen, können Sie sich mit der Abteilung Präsidiales in Verbindung setzen um einen Prüfungstermin festzulegen. Sie werden durch die Gemeinde zur Standortbestimmung angemeldet.
5. Vorbereitungskurse
Sie können sich auf eigene Kosten bei der in der Erwachsenenbildung tätigen Institution WBK oder einem anderen Bildungsinstitut schulen lassen. Die WBK gibt Ihnen gerne weitere Auskunft.
6. Kosten der Standortbestimmung
Sprachtest Fr. 200.00, Grundkenntnistest Fr. 150.00.
Bei notwendiger Wiederholung der Tests werden den Gesuchstellern Fr. 200.00 pro Test in Rechnung gestellt.
7. Weitere Auskünfte
Haben Sie noch weitere Fragen? Die nachstehenden Personen der Gemeindeverwaltung geben Ihnen gerne Auskunft:
Sandra Winiger, Sachbearbeiterin Bürgerrechtswesen, Gemeindehaus,
Telefon: 044 838 40 65, E-Mail: E-Mail
Andreas Ledermann, Gemeindeschreiber, Gemeindehaus, Telefon 044 838 40 63, E-Mail: E-Mail
Weitere Informationen zur Einbürgerung finden Sie auch unter: