Wegleitung zum Einbürgerungsverfahren

Mit der Einreichung der Einbürgerungsformulare bringen Sie zum Ausdruck, dass Sie sich in die schweizerischen Verhältnisse gut eingegliedert haben und sich zu unserem Land und ihrer Gesellschaft dauernd zugehörig fühlen. Bitte beachten Sie die nachfolgenden Erläuterungen, damit Ihr Gesuch möglichst reibungslos abgewickelt werden kann.

1. Erfüllen Sie die Voraussetzungen für die ordentliche Einbürgerung?

  • Haben Sie eine C-Bewilligung und 10 Jahre Aufenthalt in der Schweiz?
  • Beachten Sie die öffentliche Sicherheit und Ordnung?
  • Respektieren Sie die Werte der Bundesverfassung?
  • Haben Sie mündliche und schriftliche Deutschkenntnisse?
  • Können Sie Ihre Lebenshaltungskosten decken? Oder sind Sie in Ausbildung?
  • Beziehen Sie keine Sozialhilfe?
  • Fördern Sie Ihre Familienmitglieder bei der Integration?
  • Sind Sie vertraut mit den hiesigen Lebensverhältnissen?
  • Keine Gefährdung der inneren oder äusseren Sicherheit der Schweiz

2. Gesuchsprüfung

Die Prüfung der Bürgerrechtsgesuche in der Gemeinde Nürensdorf, erfolgt durch einen Ausschuss des Gemeinderates. Er führt mit den Bewerberinnen und Bewerbern nach Vorliegen aller Unterlagen ein Gespräch durch und stellt dem Gemeinderat Antrag auf
Er­teilung oder Verweigerung des Bürgerrechts.

3. Standortbestimmungen

Grundvoraussetzung für eine soziale und kulturelle Integration sowie für die Parti­zipation am politischen Leben in der Schweiz sind Grundkenntnisse in Deutsch und Staatskunde. Das erreichte Niveau wird durch je einen Test, eine so genannte Standortbestimmung, von der beauftragten Fachstelle WBK, Bettlistr. 22, 8600 Dübendorf eruiert. Das Ergebnis der Standortbestim­mungen ist Teil der Gesuchsunterlagen. Standortbestimmungen haben nur Gesuchsteller zu absolvieren, welche nicht in der Schweiz geboren sind.

4. Anmeldung zu den Standortbestimmungen

Sobald Sie sich genügend vorbereitet fühlen, können Sie sich mit der Abteilung Präsidiales in Verbindung setzen um einen Prüfungstermin festzulegen. Sie werden durch die Gemeinde zur Standortbestimmung angemeldet.

5. Vorbereitungskurse

Sie können sich auf eigene Kosten bei der in der Erwachsenenbildung tätigen Institution WBK oder einem anderen Bildungsinstitut schulen lassen. Die WBK gibt Ihnen gerne weitere Auskunft.

6. Kosten der Standortbestimmung

Sprachtest Fr. 200.00, Grundkenntnistest Fr. 150.00.
Bei not­wendiger Wiederholung der Tests werden den Gesuchstellern Fr. 200.00 pro Test in Rechnung gestellt.

7. Weitere Auskünfte

Haben Sie noch weitere Fragen? Die nachstehenden Personen der Gemeinde­verwaltung geben Ihnen gerne Auskunft:

Sandra Winiger, Sachbearbeiterin Bürgerrechtswesen, Gemeindehaus,
Telefon: 044 838 40 65, E-Mail: E-Mail

Andreas Ledermann, Gemeindeschreiber, Gemeindehaus, Telefon 044 838 40 63, E-Mail: E-Mail
 

Weitere Informationen zur Einbürgerung finden Sie auch unter:


Zuständiges Amt

zurück