Wohnortwechsel / Wegzug Ausland

Ihr Zuzug oder Wegzug wird uns automatisch von der Einwohnerkontrolle gemeldet.

Ziehen Sie aus einer anderen Gemeinde zu?

Sie sind in der Gemeinde für das ganze Jahr steuerpflichtig, in der Sie am 31.12 Ihren Wohnsitz begründen. Wir erstellen eine provisorische Steuerrechnung aufgrund der Angaben Ihrer bisherigen Wohngemeinde. Sie haben die Möglichkeit, nähere Angaben über Ihr Einkommen und Vermögen zu tätigen.

Ziehen Sie aus dem Ausland zu?

Ihre Steuerpflicht in Nürensdorf beginnt mit dem Zuzugsdatum. Wir erstellen eine provisorische Steuerrechnung ab Zuzugsdatum bis Ende Jahr. Sie haben die Möglichkeit, nähere Angaben über Ihr Einkommen und Vermögen zu machen.

Ziehen Sie in eine andere Gemeinde?

Im Wegzugsjahr sind Sie bereits in der neuen Wohngemeinde für das ganze Jahr steuerpflichtig. Allfällige Einzahlungen für das betreffende Steuerjahr werden Ihnen zurückerstattet. Sie erhalten eine neue provisorische Rechnung der Zuzugsgemeinde.

Ziehen Sie ins Ausland?

Sprechen Sie mindestens einen Monat vor dem Wegzug beim Steueramt vor. Falls möglich, füllen Sie folgendes Formular bereits im Voraus aus.


Zuständiges Amt

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