Zivilstandsänderungen (Heirat/Trennung/Scheidung)

Heirat

Im Jahr der Heirat erfolgt eine gemeinsame Besteuerung. Sie erhalten automatisch eine neue, gemeinsame provisorische Rechnung. Die separaten Rechnungen werden aufgehoben.

Trennung/Scheidung

Durch die Trennung/Scheidung werden Sie und Ihr Ehepartner rückwirkend per 1.1. der Steuerperiode als Einzelpersonen steuerpflichtig. Beiden erstellen wir eine getrennte provisorische Steuerrechnung für die entsprechende Steuerperiode.

Tod

Der Tod eines Ehegatten gilt als Beendigung der Steuerpflicht als Ehepaar und als Beginn der getrennten Steuerpflicht für den überlebenden Ehegatten. Im Kalenderjahr ist daher für den Zeitraum vom 1.1. bis Todestag eine gemeinsame Steuererklärung einzureichen. Dem überlebenden Ehegatten erstellen wir eine separate provisorische Steuerrechnung für die Steuerperiode ab Todestag bis 31.12. Die Formulare und Unterlagen bezüglich der Steuerinventaraufnahme werden dem Erbenvertreter zugestellt.


Zuständiges Amt

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