Anmeldung / Zuzug
Wir begrüssen Sie herzlich in Nürensdorf und hoffen, dass Sie sich bei uns schon bald heimisch fühlen.
Informationen zu Ihrer neuen Wohngemeinde finden Sie hier.
Sie sind noch nicht angemeldet?
Damit wir Sie in unser Einwohnerregister aufnehmen können, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen nach Ereignisdatum am Schalter der Einwohnerkontrolle anmelden. Die Anmeldung kann, sofern die Abmeldung bei der vorherigen Wohngemeinde noch nicht erfolgt ist, online über den eUmzugCH zusammen mit der Abmeldung in einem Schritt durchgeführt werden.
Für Schweizerbürger benötigen wir folgende Unterlagen:
- Heimatschein (Original)
- Pass oder Identitätskarte
- Krankenkassennachweis
- Mietvertrag, Wohnungsausweis oder Wohnbestätigung
- Falls Hundehalter: Heimtierausweis, allfällige Kursbestätigungen
Kosten: CHF 40.00 Meldegebühr pro volljährige Person
Für alle anderen Staatsangehörigen benötigen wir folgende Unterlagen:
- Pass oder Personalausweis
- Ausländerausweis oder Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung des Migrationsamtes
- Arbeitsvertrag
- Familienausweis (ausgenommen ledige Personen)
- Zivilstandsdokumente (Geburts-, Trauungs-, Scheidungsurkunde)
- Krankenkassennachweis
- Mietvertrag, Wohnungsausweis oder Wohnbestätigung
- Falls Hundehalter: Heimtierausweis, allfällige Kursbestätigungen
Kosten: CHF 40.00 Meldegebühr pro volljährige Person zuzüglich Anmeldegebühren ausländische Staatsangehörige
Anmeldegebühren | EU / EFTA-Angehörige | Drittstaatsangehörige | |
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Ausländische Staatsangehörige | mit Biometrie ohne Biometrie | mit Biometrie | ohne Biometrie |
Gemeindewechsel | |||
Erwachsene | CHF 30.00 | CHF 30.00 | |
Kinder bis 18 Jahre | CHF 20.00 | CHF 30.00 | |
Kantonswechsel (Bewilligung L, B und C) | |||
Erwachsene | CHF 70.00 (L, B) CHF 40.00 CHF 95.00 (C) |
CHF 142.00 | CHF 122.00 |
Kinder bis 18 Jahre | CHF 35.00 CHF 30.00 | CHF 87.00 | CHF 67.00 |
Zuzug vom Ausland (Bewilligung L und B) | |||
Erwachsene | CHF 70.00 | CHF 142.00 | CHF 122.00 |
Kinder bis 18 Jahren | CHF 35.00 | CHF 87.00 | CHF 67.00 |
Bitte beachten Sie, dass das Nichteinhalten der Meldefrist von 14 Tagen eine Ordnungsbusse gemäss § 1 Ziff. 14 Bst. a der Verordnung über das kantonalrechtliche Ordnungsbussenverfahren von CHF 100.- nach sich ziehen kann.