Notfalltreffpunkte Notfall-/Krisensituation, Besondere Lagen, Schutzräume

Notfalltreffpunkte

Hier finden Sie den Fragen-/Antworten Katalog und den Flyer "Notfalltreffpunkte"  zum Thema Notfall-/Krisensituation in Nürensdorf.


Schutzräume

Schutzräume für die Bevölkerung

Sind in einer Gemeinde zu wenig Schutzplätze vorhanden, so haben Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer beim Bau von Wohnhäusern Schutzräume zu erstellen, auszurüsten und zu unterhalten. Allerdings müssen Schutzräume grundsätzlich nur noch bei grösseren Überbauungen erstellt werden (ab 38 Zimmern bzw. 25 Schutzplätzen). Ausnahmen davon sind in Gemeinden unter 1000 Einwohnern möglich. In Gebieten, in denen zu wenig Schutzräume vorhanden sind, haben die Gemeinden (öffentliche) Schutzräume zu erstellen, auszurüsten und zu unterhalten. Wird beim Hausbau kein Schutzraum erstellt oder ist der Schutzplatzbedarf gedeckt, hat die Hauseigentümerin oder der Hauseigentümer einen Ersatzbeitrag zu entrichten. Dieser ist vor Baubeginn zu entrichten.
 

Ausrüstung der Schutzräume

Die Eigentümer und Eigentümerinnen haben ihre Schutzräume mit dem für einen längeren Schutzraumaufenthalt erforderlichen Material auszurüsten. Die Ausrüstung eines (neuen) Schutzraums beinhaltet Liegestellen und Not-Aborte.

Weitere Informationen unter: https://www.zh.ch/de/sicherheit-justiz/zivilschutz/schutzbauten.html#-641685279
 

Schutzraumzuteilung

Im Rahmen der Überprüfung der Zupla (Zuweisungsplanung) und der neu für die Schutzraumzuteilung eingesetzten EDV-Programme kann der Bevölkerung jederzeit der Standort des vorgesehenen Schutzplatzes mitgeteilt werden. Für jede Einwohnerin und jeden Einwohner ist in zeitgerecht erreichbarer Nähe der Wohnadresse (in der Regel bis 30 Minuten Fusswegdistanz, bei schwierigen topographischen Verhältnissen bis höchstens 60 Minuten Fusswegdistanz) ein Schutzplatz bereitzustellen.

Die unten aufgeführten Haushaltmitglieder entsprechen den Angaben, die bei der Einwohnerkontrolle vorliegen und werden bei Mutationen automatisch aktualisiert.

Diese Schutzraumzuweisung stellt nur eine Momentaufnahme dar und kann sich, infolge Bautätigkeit auf dem Gemeindegebiet oder Ausmusterung von älteren Schutzbauten, verändern. Eine Bekanntgabe der Zuweisung zu den Schutzräumen erfolgt dann, wenn es die sicherheitspolitische Lage erfordert.
 

Schutzraumzuweisung online

https://schutzraumzuweisung.ch


Notvorrat

Hier finden Sie die Broschüre über den Notvorrat. 

Notvorrat

Hier finden Sie die Broschüre über den Notvorrat. 

Zudem finden Sie hier weitere Empfehlungen des Kantons Zürich zum Thema Notvorrat.


Zuständiges Amt

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