Gemeindeführungsorganisation - GFO
Die Gemeindeführungsorganisation (GFO) ist ein Organ des Gemeinderates der Gemeinde Nürensdorf.
Gemäss § 8 des Bevölkerungsschutzgesetzes (BSG) sind die Gemeinden dazu verpflichtet, sich auf ausserordentliche Lagen vorzubereiten. Dies umfasst die Einsetzung geeigneter Führungsorgane, die Schulung des eingesetzten Personals sowie die Beschaffung und Wartung des benötigten Materials.
Der Gemeinderat behält seine Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten. Bei ausserordentlichen Lagen kann der Gemeinderat jedoch situativ Bereiche der operativen Leitung der Ereignisbewältigung der GFO übertragen und ihr die dafür erforderlichen Kompetenzen delegieren.
Potenzielle ausserordentliche Lagen sind, wenn mindestens Teile des Kantons Zürich betroffen sind, wie:
- Grosse Naturereignisse
- Mangellagen aller Art (Wasser, Energie, Lebensmittel, Medizin usw.)
- Versorgungsunterbrüche aller Art (Wasser, Energie, Lebensmittel, Medizin usw.)
- Umfangreiche Flüchtlings-, oder Migrationsbewegungen
- Pandemie oder Seuchenausbruch
- weitere unvorhergesehene Ereignisse
Die Zusammensetzung der GFO wird vom Gemeinderat festgelegt. Dabei umfasst die GFO Nürensdorf so viele Mitglieder, wie zur Bewältigung der jeweiligen Aufgaben notwendig sind. In besonderen oder ausserordentlichen Lagen stehen die Mitglieder der GFO für den Einsatz zugunsten der Gemeinde zur Verfügung.
Im Ereignisfall trifft sich die GFO in dafür vorgesehenen, speziell ausgestatteten Räumlichkeiten. Sollten die digitalen Informationskanäle ausfallen (TV, Radio, Internet), so wird die Bevölkerung an den Notfalltreffpunkten laufend informiert. Bitte merken Sie sich die Standorte in Nürensdorf und Birchwil. Standorte Notfalltreffpunkte
Mitglieder, deren Funktion und Organisation:

Dokumente:
- Weisung GFO (folgt)
- Reglement GFO Nürensdorf (folgt)
- Bevölkerungsschutzgesetz (BSG)
- Grundlagendokumente zum Bevölkerungsschutz
- Flyer Notfalltreffpunkte Nürensdorf
Weitere Fragen: Abteilung Sicherheit