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Publikation der vorläufigen Wahlvorschläge für die Erneuerungswahl der politischen Behörden inkl. Präsidien für die Amtsdauer 2026-2030

Eingereichte Wahlvorschläge

Gestützt auf die Wahlanordnung vom 10. Oktober 2025 sind für die Erneuerungswahl der Mitglieder des Gemeinderats und dessen Präsidium, der Rechnungsprüfungskommission und deren Präsidium
sowie der Schulpflege und deren Präsidium und der Baukommission innert der festgesetzten Frist zahlreiche Wahlvorschläge eingereicht worden. Sofern während der Frist von 7 Tagen die bereits eingereichten Wahlvorschläge nicht geändert oder zurückgezogen, oder keine neuen Wahlvorschläge eingereicht werden, erfolgt keine weitere Publikation der Wahlvorschläge. Stimmen die Wahlvorschläge nach Ablauf der siebentägigen Frist nicht mit den heute veröffentlichten Wählvorschlägen überein, werden die definitiven Wahlvorschläge am 16. Januar 2026 amtlich publiziert (§ 53 Abs. 4 GPR).

Wahlanordnung vom 10. Oktober 2025