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Inkraftsetzung totalrevidierte Polizeiverordnung per 1. Januar 2026

Die Gemeindeversammlung hat am 12. November 2025 die totalrevidierte Polizeiverordnung mit grossem Mehr angenommen. Sie ist am 1. Januar 2026 in Kraft getreten und ersetzt die bisherige Verordnung vom 1. September 2009.

Eine wichtige Neuerung betrifft das Parkieren auf öffentlichem Grund. Fahrzeuge dürfen neu höchstens 72 Stunden ununterbrochen auf öffentlichen Strassen und Plätzen abgestellt werden (Art. 30 der Polizeiverordnung der Gemeinde Nürensdorf). Bestehende signalisierte Parkzeitbeschränkungen gelten weiterhin und haben Vorrang.

Aufgrund vermehrter Fälle von falsch parkierten Fahrzeugen möchte der Gemeinderat die Bevölkerung an die geltende Signalisationsverordnung (SSV) sowie die Verkehrsregelnverordnung (VRV) erinnern:

  • Fahrzeuge müssen vollständig innerhalb der markierten Parkfelder stehen und dürfen die Markierung nicht überragen (Art. 79 Abs. 6 SSV). Die angrenzende Fläche darf nicht belegt werden (BGE 101 IV 87). In geraden Strassen soll der Abstand zum nächsten Parkfeld mindestens 25 Meter betragen (siehe Abbildung 1).
  • Das Halten an unübersichtlichen Stellen, insbesondere im Bereich von Kurven und Kuppen, ist verboten (Art. 18 Abs. 2 VRV, siehe Abbildung 2).
Abbildung 1
Abbildung 1
Abbildung 2​​​​​

Verstösse können geahndet werden. Der Ordnungsdienst wird ab 2026 vermehrt Kontrollen durchführen, um die Einhaltung der neuen und weiterhin bestehenden Regelungen sicherzustellen.

Die Gemeinde bittet alle Verkehrsteilnehmenden, diese Regeln zu beachten, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. 

Gemeindeverwaltung Nürensdorf
Abteilung Sicherheit