Eigentalstrasse: Nürensdorf zieht Urteil an das Verwaltungsgericht weiter
Eigentalstrasse: Nürensdorf zieht Urteil an das Verwaltungsgericht weiter
Der Gemeinderat Nürensdorf hat beschlossen, das Urteil des Baurekursgerichts vom 11. Juni 2026 an das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich weiterzuziehen. Damit soll eine vertiefte gerichtliche Beurteilung der für Nürensdorf wesentlichen Sach- und Rechtsfragen erreicht werden, insbesondere hinsichtlich der Verhältnismässigkeit einer vollständigen Sperrung der Eigentalstrasse sowie der ihr zugrunde liegenden rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen.
Mit dem Weiterzug setzt die Gemeinde Nürensdorf den juristischen Weg im Zusammenhang mit der geplanten Sperrung der Eigentalstrasse für den motorisierten Individualverkehr im August 2027 fort.
Demokratischen Auftrag ernst genommen
Der Gemeinderat Nürensdorf hat sich während der vergangenen Jahre mit grossem Engagement für den Erhalt der Eigentalstrasse in ihrer heutigen Form eingesetzt. Anlass dazu war der klare politische Auftrag der Stimmberechtigten sowie der bewilligte Rahmenkredit zum langfristigen Erhalt der Eigentalstrasse.
Gemeinsam mit den Partnergemeinden wurden zahlreiche politische Möglichkeiten genutzt, um eine Offenhaltung der Eigentalstrasse zu erreichen. Dazu gehörten die Mobilisierung der Bevölkerung, öffentliche Informationsveranstaltungen und Demonstrationen, intensive Gespräche mit den zuständigen Verwaltungsstellen und dem Baudirektor des Kantons Zürich sowie politische Vorstösse auf kantonaler Ebene. Parallel dazu wurden juristische Gutachten eingeholt und verschiedene rechtliche Optionen sorgfältig geprüft.
Nachdem sämtliche politischen Bemühungen erfolglos geblieben waren und der Regierungsrat an seinen Beschlüssen von 2017 festhielt, blieb als letzter Schritt nur noch der Rechtsweg. Deshalb entschied sich die Gemeinde im Herbst 2025 gemeinsam mit Oberembrach, ihre früheren Beschlüsse zu widerrufen, was aufgrund der Rekurse des Kantons und der Naturschutzverbände zu einer gerichtlichen Beurteilung geführt hat.
Gericht sieht keine Grundlage für den Widerruf
Das Baurekursgericht hat den Widerruf aufgehoben. Es kommt unter anderem zum Schluss, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Widerruf nicht erfüllt seien, sich die massgebenden Verhältnisse seit 2017 nicht wesentlich verändert hätten und der angestrebte Zweck mit dem Widerruf ohnehin nicht erreicht werden könne, weil ein Teil der betroffenen Strasse im Eigentum des Kantons Zürich steht.
Verhältnismässigkeit soll vertieft geklärt werden
Der Gemeinderat Nürensdorf hat das Urteil zusammen mit seinem Rechtsvertreter eingehend geprüft und die bisherige gerichtliche Beurteilung zur Kenntnis genommen. Gleichzeitig sieht er sich dem klaren Auftrag der Initiative verpflichtet, unter Ausschöpfung von sämtlichen demokratischen und rechtlichen Möglichkeiten die Offenhaltung sicherzustellen.
Aus Sicht der Gemeinde stellt sich die zentrale Frage, ob der Schutz des betroffenen Gebiets zwingend eine vollständige Sperrung für den motorisierten Individualverkehr erfordert. Der Gemeinderat stellt den Naturschutz als solchen nicht infrage. Vielmehr soll geklärt werden, ob dieses Ziel auch mit bereits bestehenden oder weniger einschneidenden Massnahmen erreicht werden kann, etwa mit den bereits heute geltenden Teilschliessungen oder anderen verhältnismässigen Lösungen. Der Gemeinderat ist überzeugt, dass Naturschutz und die berechtigten Anliegen der Bevölkerung sorgfältig gegeneinander abzuwägen sind.
Zukunft der Allianz «Unser Eigental»
Die im Frühling 2024 gegründete Allianz «Unser Eigental» bleibt im Moment bestehen. Die drei beteiligten Gemeinden Nürensdorf, Oberembrach und Kloten werden Ende August gemeinsam über die zukünftige Ausgestaltung und Funktion der Allianz entscheiden.
Unabhängig davon bleibt der Schutz der Quartiere und Weiler vor möglichem Ausweich- und Schleichverkehr ein wichtiges Anliegen.
Für den Fall der Schliessung, erwartet die Gemeinde eine für die Bevölkerung verträgliche Ausgestaltung sowie wirksame flankierende Massnahmen. Aus Sicht der Gemeinde besteht in diesen Bereichen weiterhin erheblicher Handlungsbedarf seitens des Kantons.
Eigental Medienmitteilung der Gemeinde Nürensdorf.pdf [pdf, 116 KB]