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Abmeldung / Wegzug

Innerhalb der Schweiz

Die Abmeldung kann persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle oder online (eUmzugCH) erfolgen. 

Bei einer persönlichen Abmeldung am Schalter benötigen wir einen amtlichen Ausweis.

Wegzug ins Ausland

Die Abmeldung muss persönlich am Schalter gemeldet werden und kann frühestens einen Monat vor Ausreise erfolgen. Die Abmeldung muss zwingend vor der Ausreise erfolgen.

Wir benötigen folgende Unterlagen:

Schweizer Staatsangehörige

Ausländische Staatsangehörige

Mit der definitiven Abmeldung ins Ausland erlischt die erteilte Bewilligung (C, B, L) mit dem Wegzugsdatum. Für Personen mit einer Niederlassungsbewilligung C gibt es die Möglichkeit, vor der Abmeldung ins Ausland ein Gesuch um Aufrechterhaltung beim Migrationsamt Zürich zu stellen. Weitere Informationen entnehmen Sie der Weisung des Migrationsamts des Kantons Zürich.

Meldefrist

Bitte beachten Sie, dass das Nichteinhalten der Meldefrist von 14 Tagen eine Ordnungsbusse gemäss § 1 Ziff. 14 Bst. a der Verordnung über das kantonalrechtliche Ordnungsbussenverfahren von CHF 100.00 nach sich ziehen kann.

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