Abmeldung / Wegzug
Innerhalb der Schweiz
Die Abmeldung kann persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle oder online (eUmzugCH) erfolgen.
Bei einer persönlichen Abmeldung am Schalter benötigen wir einen amtlichen Ausweis.
Wegzug ins Ausland
Die Abmeldung muss persönlich am Schalter gemeldet werden und kann frühestens einen Monat vor Ausreise erfolgen. Die Abmeldung muss zwingend vor der Ausreise erfolgen.
Wir benötigen folgende Unterlagen:
Schweizer Staatsangehörige
- Identitätskarte oder Reisepass
- Abmeldeerklärung der Einwohnerkontrolle
Ausländische Staatsangehörige
- Reisepass
- Ausländerausweis
- Abmeldeerklärung der Einwohnerkontrolle
- Abmeldeerklärung des Migrationsamts
Mit der definitiven Abmeldung ins Ausland erlischt die erteilte Bewilligung (C, B, L) mit dem Wegzugsdatum. Für Personen mit einer Niederlassungsbewilligung C gibt es die Möglichkeit, vor der Abmeldung ins Ausland ein Gesuch um Aufrechterhaltung beim Migrationsamt Zürich zu stellen. Weitere Informationen entnehmen Sie der Weisung des Migrationsamts des Kantons Zürich.
Meldefrist
Bitte beachten Sie, dass das Nichteinhalten der Meldefrist von 14 Tagen eine Ordnungsbusse gemäss § 1 Ziff. 14 Bst. a der Verordnung über das kantonalrechtliche Ordnungsbussenverfahren von CHF 100.00 nach sich ziehen kann.