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Wasseranschlussgesuch

Das Anschlussgesuch Werke (3. Wasserversorgung) für die Bewilligung ist schriftlich und vierfach der Gemeinde einzureichen. Die Gemeinde leitet das Gesuch falls erforderlich an die kantonalen Behörden weiter.

Dem Gesuch sind folgende vom Grundeigentümer, Bauherrn und Projektverfasser unterzeichnete Pläne beizulegen:

  • 4-fach Situationsplan (Katasterplan), inkl. gewünschter Hauseinführung
  • 4-fach Projektpläne (Unter-/Erdgeschoss), inkl. Standort Sanitärverteilung
  • 4-fach Schnittplan, bei Hauseinführung
  • 4-fach Schema, Hauseinführung bis und mit Sanitärverteiler

Die Belastungswerte sind mit den Apparaten / Typ Tabelle des Anschlussgesuchs Werke anzugeben.

Die Gemeinde kann zusätzliche Angaben bzw. Unterlagen, für den Nachweis über Durchleitungsrechte, verlangen.

Die Ausführung von Hausinstallationen darf nur durch ausgewiesene Fachleute erfolgen und sind entsprechend der jeweiligen Leitsätzen für die Erstellung von Wasserinstallationen des Schweizerischen Vereins des Gas- und Wasserfaches (SVGW) auszuführen (Art. 12 und 13 der Verordnung über die Wasserversorgung vom 9. September 2009).

Anschlussgesuch Werke

Weisungen und Richtlinien

Die entsprechenden Artikel finden Sie im Online-Schalter oder auf der Abteilungsseite «Werkabteilung».

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