Adressauskunft
Gemäss dem Gesetz über das Meldewesen und die Einwohnerregister (MERG) und dem Gesetz über die Information und den Datenschutz (IDG) gibt die Einwohnerkontrolle einer privaten Person oder Organisation im Einzelfall auf Gesuch hin folgende Daten bekannt:
Einfache Adressauskunft ohne Interessensnachweis (im Sinne von § 18 Abs. 1 MERG sowie § 16 lit. a IDG):
- Name
- Vorname
- Adresse
- Zu- und Wegzugsdatum
Gebühr: CHF 15.00
Erweiterte Adressauskunft mit Interessensnachweis (im Sinne von § 18 MERG sowie § 16 lit. a und 17 Abs. 1 IDG):
- Name
- Vorname
- Adresse
- Zu- und Wegzugsdatum
- Zuzugs- und Wegzugsort
- Geburtsdatum
- Geschlecht
- Zivilstand
- Heimatort
Gebühr: CHF 30.00
Adressanfragen können schriftlich per E-Mail oder per Post beantragt werden. Adressauskünfte an Amtsstellen sind kostenlos und können auch telefonisch erfolgen.