Veranstaltungen / Beantragung einer Veranstaltungsbewilligung
Wann ist eine Veranstaltung bewilligungspflichtig?
Eine Veranstaltung kann aufgrund diverser Themen bewilligungspflichtig sein:
- Nutzung von öffentlichem Grund
- Führung einer Festwirtschaft
- Eintrittsgebühren
- Verkauf von Artikeln
- Nachtruhe
- Aufbau von Tribünen oder Zelten
- Aufstellen von Verstärkern im Freien
Private Anlässe brauchen keine Bewilligung. Als «privat» gelten Vereinsanlässe, an denen nur Vereinsmitglieder teilnehmen, sowie Einladungen an Feste, bei denen kein «Kässeli» aufgestellt wird oder kein Eintritt verlangt wird. Die Eingeladenen müssen dem Gastgeber bekannt sein. Einladungen über Social Media sind nie «privat».
Wie wird die Veranstaltung beantragt?
Damit Ihr Gesuch rechtzeitig behandelt werden kann, ist die Veranstaltung mit dem ausgefüllten Gesuchsformular frühzeitig bei der Abteilung Sicherheit einzureichen:
- Veranstaltungen mit weniger als 100 Teilnehmenden: spätestens 30 Tage vor dem Anlass
- Veranstaltungen mit mehr als 100 Teilnehmenden: spätestens 90 Tage vor dem Anlass
Notwendige Beilagen
- Situationsplan
- Kontaktpersonen Organisationskomitee
- Bewilligung / Bestätigung für Nutzung von Privatgrund oder öffentlichem Grund bzw. Bestätigung für die Nutzung einer Gemeindeliegenschaft
- Mehr als 100 Teilnehmende: Parkierungs- und Verkehrskonzept
- Mehr als 1'000 Teilnehmende: Sicherheitskonzept, Abfallkonzept, Sanitätskonzept
Unvollständige oder zu spät eingereichte Gesuche können durch die Abteilung Sicherheit abgewiesen werden.
Hilfreiche Informationen
- Findet die Veranstaltung in der Nähe von Stromleitungen statt, ist das Merkblatt Veranstaltung in Leitungsnähe der Axpo genau zu beachten
- Die Benutzung von öffentlichem Grund kann bei der Abteilung Werke beantragt werden: Gesuch um Benutzung des öffentlichen Grundes
- Gemeindeeigene Räumlichkeiten können bei der Abteilung Präsidiales reserviert werden: Raumvermietung
- Weitere Informationen zur Reservation von Marktständen: Marktstände
- Weitere Informationen zur Reservation von Festbankgarnituren: Festbankgarnituren
Gebühren für Veranstaltungen
Die Kosten werden gemss Art. 41 des Gebührentarifs der Gemeinde Nürensdorf vom 24.10.2017, teilrevidiert am 10.05.2022 dem Antragsteller in Rechnung gestellt. Für zu spät eingereichte Gesuche, die ausnahmsweise trotzdem berücksicht werden können, werden die Umtriebe mit CHF 100.00 in Rechnung gestellt.