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Finanzielle Unterstützung (wirtschaftliche Sozialhilfe)

Wirtschaftliche Sozialhilfe und persönliche Hilfe

Personen in Notsituation haben das Recht auf wirtschaftliche und persönliche Hilfe. Auch wenn jemand nicht mehr in der Lage ist, für sich selbst oder den Unterhalt ihrer Familie aufzukommen, kann Sozialhilfe beantragt werden. Gemäss §14 des Sozialhilfegesetzes ist eine Person bedürftig, wenn sie für ihren Lebensunterhalt und denjenigen ihrer Angehörigen nicht oder nicht rechtzeitig aus eigenen Mitteln aufkommen kann. Für die Bemessung der wirtschaftlichen Hilfe gelten die aktuellen SKOS-Richtlinien.

Die Fachstelle Soziales prüft im Einzelfall die Mittellosigkeit der Antragstellenden und verfügt die Höhe der monatlichen Unterstützung.

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