Sozialversicherungen
Beschreibung SVA Zürich
Sozialversicherungen
Die Fachstelle Soziales ist für die AHV-Zweigstelle verantwortlich. Hier erhalten Sie erste Informationen zu diversen Fragen zu den Sozialversicherungen AHV/IV oder Ergänzungsleistungen. Die Formulare für die Anmeldung können auf der Webseite der SVA Zürich heruntergeladen oder bei uns am Schalter bezogen werden. Die Formulare können teils online ausgefüllt und direkt der SVA Zürich zugestellt werden. Die auf Papier ausgefüllten Formulare können Sie entweder direkt an der Ausgleichskasse schicken oder bei uns am Schalter abgeben. Wir leiten sie dann gerne für Sie weiter.
Für spezifische Fragen zu Themen wie der Invalidenversicherung (IV), Familienzulagen für Nichterwerbstätige, Erwerbsersatz wenden Sie sich bitte direkt an die SVA Zürich unter der Telefonnummer: 044 448 50 00 (SVA Zürich).
Finanzielle Unterstützung für Betreuung im Alter
Das Angebot richtet sich an Personen im AHV-Alter, die in bescheidenen finanziellen Verhältnissen leben, Anrecht auf Ergänzungsleistungen haben und im Alltag auf Unterstützung angewiesen sind.
Ziel des Angebots
Ziel ist es, Seniorinnen und Senioren ein möglichst langes und selbstbestimmtes Leben in ihrem eigenen Zuhause zu ermöglichen. Gleichzeitig soll die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben gefördert werden, auch bei eingeschränkter Mobilität oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen.
Welche Leistungen werden unterstützt?
Folgende Betreuungsleistungen können im Rahmen der Ergänzungsleistungen finanziert werden:
- Unterstützung im Haushalt
- Begleitung und soziale Betreuung
- Beiträge an Mahlzeitendienste und Mittagstische
- Betreuung in Tages- oder Nachtheimen
- Transportdienste
- Hilfsmittel (z. B. Notrufsysteme)
- Entlastungsangebote für Angehörige
- Und weitere
Ablauf und Zuständigkeiten
Das KZU (Kompetenzzentrum Pflege und Gesundheit) in Bassersdorf ist die Anlaufstelle für die Bedarfsabklärung. Sie können sich unkompliziert schriftlich oder telefonisch beim KZU melden.
Mailadresse: disposition@kzu.swiss
Telefon: 044 838 51 47
Das KZU prüft die individuelle Situation und den konkreten Unterstützungsbedarf. Auf dieser Grundlage entscheidet die SVA Zürich über die Gewährung der Leistungen.
