Friedensrichteramt
Friedensrichter sind Vermittler in Zivilstreitigkeiten. Sie versuchen in der Schlichtungsverhandlung mit den Parteien eine einvernehmliche Lösung zu erarbeiten, um ihnen den Gang an ein Gericht zu ersparen.
Die Dienstleistungen des Friedensrichters umfassen:
Auskunft und Information über die Möglichkeiten in zivilrechtlichen Streitigkeiten. Erstinstanzliche Schlichtungsbehörde in zivilrechtlichen Streitigkeiten wie
- Geldforderungsklagen
- erbrechtliche Klagen
- vertragsrechtliche Streitigkeiten (Kauf, Werkvertrag, Auftrag)
- Nachbarrecht
- Stockwerkeigentümerklagen
- Arbeitsstreitigkeiten
Der Friedensrichter ist nicht zuständig im Mietrecht, bei Scheidungen und Ehrverletzungen.
- Bei mietrechtlichen Streitigkeiten ist die "paritätische Schlichtungsbehörde in Mietsachen", c/o beim Bezirksgericht, zuständig.
- Scheidungen können die Ehepaare beim Bezirksgericht am Wohnsitz einreichen.
- Bei Strafanzeigen betreffend Ehrverletzungsklagen ist die Kantonspolizei Zürich zuständig.
Bis zum Streitwert von Fr. 2000.00 in Zivilsachen kann der Friedensrichter als urteilender Richter entscheiden und bis Fr. 5000.00 einen Urteilsvorschlag unterbreiten.
Online Formulare: https://www.vfzh.ch/
Weitere Informationen: http://www.gerichte-zh.ch